Wichtige Information für alle Webseitenbetreiber!


Urteil des EuGH vom 01.10.2019 bezüglich der Verwendung von Cookies auf Webseiten

Webseitenbetreiber, die auf ihren Webseiten Cookies verwenden, müssen sich die Einwilligung der Nutzer aktiv einholen. Die im Rahmen der DSGVO eingesetzten Cookie-Banner reichen leider nicht mehr aus. Das betrifft auch die beliebten Social Media Buttons wie z.B. von Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn etc.
Diese Reglung gilt seit dem 01.10.2019 und Webseiten, die dieser Regelung nicht entsprechen können kostenpflichtig abgemahnt werden.


Was ist zu tun?

Es muss ein sog. „cookie-consent-manager“ eingebunden werden, mit dem Website-Besucher entscheiden können, welche Cookies sie zulassen möchten.
Diese Arbeit können wir für Sie übernehmen und preiswert ausführen.
Ein verbindliches Angebot hierzu lassen wir ihnen gerne zukommen.


Download der Pressemitteilung des EuGH


Weitere Informationen dazu in Kürze auf dieser Seite.